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Gerichtsstand: Gifhorn
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Deckbestimmungen:
Allgemeines
Der Züchter, der eine Stute besamen lässt, erkennt folgende Bedingungen an: Für die Bedeckung seiner Stute ist eine Tupferprobe (möglichst in der Rosse entnommen) erforderlich. Davon ausgenommen sind Fohlenstuten mit normal verlaufender Geburt. Die Besamung erfolgt nur nach vorheriger tierärztlicher Follikelkontrolle und Abprobieren am Hengst. Es liegt im Ermessen des Hengsthalters, während des Verlaufs der Rosse tierärztliche Untersuchungen und Behandlungen zu Lasten des Stutenbesitzers zu veranlassen.
Die Decksaison beginnt am 1. Januar und endet am 31. September 2011.
Sollte ein Hengst im Verlauf der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, Tiefgefriersperma eingesetzt werden, oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
Die Aushändigung des Deckscheines an den Züchter erfolgt nur nach Zahlung des Deckgeldes. Deck- und Pensionsgelder verstehen sich incl. MwSt.
Außerdem gelten verbindlich die allgemeinen Bestimmungen des Vereins hannoverscher Privathengsthalter
Die Decktaxen verstehen sich incl. MwSt (7%). Pensionsgeld € 7.- für Stuten ohne Fohlen,
€ 9 .- für Stuten mit Fohlen (incl. 19 % MwSt).
Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Hengsthalters.
Sonderkonditionen
Im Vorjahr güst gebliebene Stuten erhalten einen Deckgeldnachlass von 50 % auf die aktuelle Decktaxe des im Vorjahr benutzten Hengstes.
Bei Besamung mehrerer Stuten, Staatsprämienstuten, sowie sehr erfolgreichen Stuten im Sport und Stuten die im Springpferdeprogramm benannt sind gewähren wir einen Nachlass von € 100.- auf das Deckgeld
TG-Samen
Beim Erwerb von Tiefgefriersperma erhalten Sie für die Decktaxensumme 3 Besamungsdosen für den Hengst Lücke. Dafür erhalten Sie einen Deckschein. Werden weitere Stuten besamt, bei denen eine Trächtigkeit festgestellt wird, stellen wir eine weitere Decktaxe in Rechnung.